Wir befassen uns mit nahezu allen Bereichen des Zivilrechts.
Hierzu gehört beispielsweise die Geltendmachung oder die Abwehr von Forderungen genauso wie die Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen, Streitigkeiten über Miet- oder Arbeitsverträge, nachbarschaftliche Auseinandersetzungen, erbrechtliche Streitigkeiten oder die Geltendmachung von Ansprüchen im Bereich des Verkehrsrechts, um nur einige Beispiele zu nennen.
Wir vertreten unsere Mandanten daneben auch in Bußgeld- oder Strafsachen im Zusammenhang mit Verkehrsverstößen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Anliegen zu einem der von uns bearbeiteten Rechtsgebiete gehört – rufen Sie uns einfach an!
Unter dem Begriff „Allgemeines Zivilrecht“ (auch unter „Privatrecht“ gebräuchlich) werden sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen natürlichen bzw. juristischen Personen geregelt (einfacher formuliert: Die Rechtsbeziehungen zwischen Bürgern und Unternehmen). Daher kommen die meisten Mandanten mit diesem Bereich in Berührung.
Das Allgemeine Zivilrecht bildet also eine Querschnittsmaterie und überschneidet sich unter anderem mit den Bereichen des Kaufrechts, Vertragsrechts, Mietrechts, Pachtrechts, Handelsrechts, Unternehmensrechts und Gesellschaftsrechts. Insbesondere das Kaufrecht und das Werkvertragsrecht rücken oft in den Fokus. So geht es beispielsweise um Kaufverträge jeglicher Art, seien sie online oder in einem Ladengeschäft abgeschlossen worden. In vielen Fällen ist es empfehlenswert, bei Streitigkeiten einen Rechtsanwalt – z.B. Herr Rechtsanwalt Stümper und Herr Rechtsanwalt Finsterer aus Neuwied – zu kontaktieren. Dies gilt insbesondere dann, wenn es um die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen geht.
Das Kaufrecht begegnet Menschen in praktisch allen Lebensbereichen. Das schließt sowohl die Geschäfte für den täglichen Lebensbedarf, als auch die Anschaffung größerer Sachwerte (z. B. Häuser oder Kraftfahrzeuge) mit ein. Im Kaufrecht steht vor allem die Frage einer mangelfreien Lieferung der Ware im Mittelpunkt. Im Falle einer mangelhaften Ware stehen dem Käufer verschiedene Handlungsmöglichkeiten offen. Das reicht vom Verlangen der Nacherfüllung seitens des Verkäufers über Kaufpreisminderung, bis hin zum Rücktritt vom Kaufvertrag.
Mit dem Begriff des Werkvertrags wird ein gegenseitiger Vertrag beschrieben, bei dem sich ein Unternehmer zur Erstellung eines vertraglich vereinbarten Werks verpflichtet und die andere Vertragspartei zur Zahlung der vereinbarten Vergütung (Kunde). Das zu erstellende Werk kann dabei ein konkreter Gegenstand oder auch ein nicht materielles Gut sein. Konflikte zwischen den Vertragsparteien treten meist dann auf, wenn das Werk nicht den Vorstellungen des Kunden entspricht und dieser eine Mängelbeseitigung beansprucht.