Wir beraten Sie im Arbeitsrecht zum Beispiel im Zusammenhang mit Abmahnungen, Befristungen, der Kündigung von Arbeitsverträgen oder Streitigkeiten über den Inhalt von Arbeitszeugnissen. Häufig lässt sich eine außergerichtliche Einigung erzielen. Ist dies nicht möglich, vertreten wir Sie selbstverständlich auch im Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht. |
Über kurz oder lang kommt fast jeder mit dem Arbeitsrecht und den entsprechenden Gesetzen und Regelungen in Berührung, sei es durch den Beginn einer Ausbildung, durch einen Nebenjob während des Studiums oder den Berufseinstieg nach dem Studienabschluss. Aspekte wie Arbeitsverträge, Lohn- und Gehaltszahlungen, Kündigungsfristen, Kündigungsschutz, Abmahnungen, Probezeit, Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld sind dann wichtige Themen, mit denen man sich beschäftigen muss. Bei diesen und weiteren Belangen rund um das Thema Arbeitsrecht stehen wir, die Rechtsanwälte Karl-Georg Stümper und Felix Finsterer aus Neuwied Ihnen beratend zur Seite und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Dabei beraten wir sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite.
Wir prüfen beispielsweise vor Vertragsunterzeichnung den Arbeitsvertrag auf rechtswidrige oder nachteilige Klauseln und übernehmen auch die Umformulierung des Arbeitsvertrags. So ist sichergestellt, dass weder der Arbeitnehmer noch der Arbeitgeber benachteiligt werden und es aufgrund unklarer Klauseln später nicht zu kostspieligen Rechtsstreitigkeiten kommt.
Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Wenden Sie sich umgehend an einen erfahrenen Rechtsanwalt! Wir prüfen, ob die Abmahnung rechtens ist und sprechen Handlungsempfehlungen zur weiteren Vorgehensweise aus. Sollte es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung hinauslaufen, stehen wir Ihnen auch dort zur Seite und vertreten Sie während der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht. Gleiches gilt für den Erhalt einer Kündigung. Auch in diesem Fall prüfen wir eingehend die Rechtmäßigkeit der Kündigung und streben die bestmögliche Lösung für unsere Mandanten an. Aber Kündigung ist nicht gleich Kündigung. So kann es zu einer betriebsbedingten, verhaltensbedingten, krankheitsbedingten oder sogar zu einer außerordentlichen – sprich fristlosen – Kündigung kommen. Je nach Art der Kündigung entwickeln wir geeignete Verteidigungsstrategien und reichen, falls notwendig, auch eine Kündigungsschutzklage bei Gericht ein. Bitte beachten Sie allerdings, dass Reaktionen auf eine Kündigung rasches Handeln erfordern. In aller Regel muss die Klage gegen eine Kündigung des Arbeitsgebers nämlich innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden. Daher raten wir unseren Mandanten, sich mit der Kündigung umgehend an uns zu wenden, damit wir schnellstmöglich alle notwendigen Schritte einleiten können.
Die Probezeit, auf die Arbeitgeber zu Beginn eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses zurückgreifen können, ruft in manchen Fällen ebenfalls Konfliktpotenzial hervor. Auch zu diesem Thema beraten und unterstützen wir Sie. Wenden Sie sich mit Ihren Fragen gerne direkt an uns.
Ein weiterer wichtiger Aspekt rund um das Thema Arbeitsrecht ist die Prüfung und Formulierung von Arbeitszeugnissen. In vielen Arbeitszeugnissen versteckt sich ein sogenannter Zeugniscode, der auf den ersten Blick positive Eigenschaften zum Arbeitnehmer zusammenfasst. Genauer betrachtet, ergeben sich durch diesen Code jedoch häufig Aussagen, die dem Arbeitsnehmer nachteilig ausgelegt werden können. Daher ist es wichtig, das Arbeitszeugnis von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Gerne unterstützen wir auch Arbeitgeber bei der Formulierung von Arbeitszeugnissen. Wenden Sie sich bei Fragen direkt an uns! In einem Termin in unseren Kanzleiräumen in Neuwied sprechen wir mit Ihnen alle notwenigen Aspekte durch.
In vielen Fällen lässt sich eine außergerichtliche Einigung erzielen und darum bemühen wir uns auch. Sollte es allerdings nicht möglich sein, zu einer Einigung zu kommen, vertreten wir Sie auch vor dem Arbeitsgericht und verhelfen Ihnen so zu Ihrem Recht.