Wir helfen bei der Formulierung von rechtssicheren Mietverträgen, Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter, Räumungsansprüchen, Mietminderung, Eigenbedarf, Kündigung des Mietverhältnisses etc. |
Das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter kann durch Konflikte, die das Mietobjekt betreffen, belastet werden. Ist das Verhältnis erst einmal gestört, ist die Kommunikation zwischen den beiden Parteien oft sehr schwierig. Wir, die Rechtsanwälte Felix Finsterer und Karl-Georg Stümper aus Neuwied, stehen sowohl Mietern als auch Vermietern in diesen Situationen vermittelnd und beratend zu Seite und helfen dabei, den jeweiligen Sachverhalt möglichst reibungslos zu klären.
Die häufigsten Bereiche, in denen wir unsere Mandanten beraten, sind die Prüfung und Formulierung von Mietverträgen, Schimmelbefall im Mietobjekt, Kostenänderungen bei (notwendigen) Modernisierungsmaßnahmen, Mietminderung aufgrund von Mängeln sowie Betriebskosten und Nebenkosten. Daneben stehen auch Fragen zur Kündigung und eventuellen Räumung eines Mietobjektes häufig im Fokus unserer anwaltlichen Tätigkeit.
Immer häufiger werden Mieter mit Schimmelbefall konfrontiert. Schimmelpilze in Wohnräumen stellen mitunter den häufigsten Grund einer Mietminderung dar. Wie es zu Schimmelbefall kommt und wer für diesen Zustand verantwortlich ist, gilt es ggf. über einen Rechtsanwalt zu klären. Möglich sind äußere Einflüsse und Mängel in der Bausubstanz (undichte Fenster) oder falsches Heiz- und Lüftverhalten. Um den jeweiligen Grund für den Schimmelbefall klären zu können, wenden wir uns an entsprechende Sachverständige. Auf der Basis der Sachverständigenanalyse kann dann die weitere Vorgehensweise geklärt werden. Wir empfehlen Ihnen, sich schnell an einen Rechtsbeistand zu wenden, wenn Sie einen Schimmelbefall feststellen. Die Auswirkungen von Schimmel auf die Gesundheit können erheblich sein. Handeln Sie daher so schnell wie möglich!
Um sicher gehen zu können, dass der Mietvertrag keine versteckten, gegebenenfalls sogar nachteiligen, Klauseln und Formulierungen enthält, raten wir Mietern vor Abschluss des Mietverhältnisses den jeweiligen Mietvertrag von einem Rechtsanwalt für Mietrecht prüfen zu lassen. Sowohl Herr Rechtsanwalt Stümper als auch Herr Rechtsanwalt Finsterer haben ihren Tätigkeitsschwerpunkt unter anderem auf das Mietrecht gelegt und sind daher die richtigen Ansprechpartner für Fragen rund um das Thema Mietrecht. Wenden Sie sich zur Prüfung sowie auch zur rechtssicheren Formulierung von Mietverträgen direkt an unsere Kanzlei in Neuwied.
Hat man als Mieter ein Recht darauf, die Miete zu mindern? Die Antwort lautet: Ja, wenn das Mietobjekt Mängel aufweist und dadurch die Wohn- bzw. die Lebensqualität eingeschränkt wird. Allerdings muss die Mietminderung dem Mangel angemessen angesetzt werden. Wenden Sie sich bei Fragen zur Kalkulation von Mietminderungen direkt an uns. Wir helfen Ihnen dabei, das richtige Maß zu finden und treten als vermittelnde Instanz zwischen Ihnen und der Gegenseite auf. Wir beraten auch Vermieter zu der weiteren Vorgehensweise, wenn es zu einer Mietminderung seitens des Mieters gekommen ist.
Im Falle einer Mietminderung wegen vielleicht nur vermeintlicher Mängel oder einer zu hohen Mietminderung kann der Vermieter wegen der Mietrückstände ab einer gewissen Höhe die fristlose Kündigung aussprechen. Gleiches gilt natürlich, wenn auf Grund finanzieller Engpässe die Miete über einen längeren Zeitraum nicht gezahlt wird. Erfolgt auf die Kündigung dann keine Räumung des Mietobjektes, kann es zu einer sogenannten Räumungsklage kommen. Ob der Räumungsanspruch berechtigt ist, muss dann das Gericht entscheiden. Auch in derartigen Verfahren helfen wir unseren Mandanten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.