Seit dem 25.5.2018 müssen die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) von allen Unternehmen, Gewerbetreibenden, Selbständigen etc. eingehalten werden. Dies bringt erheblichen organisatorischen Aufwand mit sich, der aber unbedingt betrieben werden muss, um ansonsten sehr hohe drohende Bußgelder zu vermeiden.
Der Vortrag von Rechtsanwalt Finsterer, der bei der Veranstaltung "DSGVO für Nachzügler" gehalten wurde, kann als PowerPoint-Datei heruntergeladen werden.
Diverse links
Um sich vertieft mit dem Thema beschäftigen zu können, haben wir hier einige Links zusammengestellt, die zu weitergehenden Informationen führen.Für die inhaltliche Richtigkeit dieser Links, bzw. die Vollständigkeit der jeweiligen Darstellung können wir selbst verständlich keinerlei Gewährleistung übernehmen.
Eine übersichtliche Darstellung des Gesetzestextes einschließlich der sogenannten Erwägungsründe des Gesetzgebers gibt es hier:
Dieses Video gibt einen ganz guten ersten Überblick über das, was es zu beachten gibt:
https://m.youtube.com/watch?hd=1&v=XGmxSPYvCLw&feature=youtu.be
Im nachfolgenden Link finden sich Vorschläge dazu, was alles in das Verzeichnis über die Verarbeitungstätigkeiten - kurz "Verarbeitungsverzeichnis" aufgenommen werden sollte:
https://www.datenschutz-guru.de/verzeichnis-von-verarbeitungstaetigkeiten/
Zum 'Webtracking' - alsop z.B. dem Einsatz von GoogleAnalytics - gibt es hier eine Übersicht:
Hier geht es auch um GoogleAnalytics & Co.:
https://www.luna-park.de/blog/30972-dsgvo/