Wir hatten vor einiger Zeit auf unserer Seite einen Überblick zum Stand der Rechtsprechung bezüglich der Handynutzung am Steuer gegeben. Klar ist, dass schon lange nicht mehr alleine das Nutzen des Handys zum Telefonieren verboten ist. Doch wie verhält es sich mit einem Handy, in das keine Sim-Karte eingesetzt ist, sodass ein Telefonieren nicht einmal theoretisch möglich wäre? Man könnte argumentieren, dass es sich bei einem solchen Gerät dann nicht einmal um ein Mobil-Telefon handelt. Mit dieser Frage musste sich das OLG Hamm kürzlich befassen (Beschl. v. 08.06.2017 - 4 RBs 214/17). Das zuvor entscheidende Amtsgericht hatte eine Strafbarkeit verneint und das OLG musste die Entscheidung nach einer Rechtsbeschwerde überprüfen. Fazit: auch ein Mobiltelefon ohne SIM-Karte, mit dem also nicht einmal theoretisch regulär telefoniert werden könnte, darf am Steuer nicht genutzt werden. |