Grundsätzlich begrüßt der Anwalt es natürlich, wenn ein Mandant rechtsschutzversichert ist. Dennoch gibt es aus Sicht der Mandanten einiges zu beachten. Die Flut der Rechtschutzversicherungen ist – wie bei anderen Versicherungsbereichen auch - eher unübersichtlich. Vergleichsportale im Internet können helfen, man sollte sich aber nicht alleine vom günstigen Preis „blenden“ lassen. Der genaue Umfang variiert aber je nach Versicherung. Möglicherweise müssen das Arbeitsrecht, das Mietrecht und das Verkehrsrecht gesondert versichert werden. Wichtig ist in jedem Fall, bei Änderung der Lebensumstände an eine Anpassung der Versicherung zu denken. Wechselt man vom Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit, muss für die selbständige Tätigkeit eine gesonderte Versicherung abgeschlossen werden oder jedenfalls die bisherige Rechtschutzversicherung angepasst werden. Beispielsweise ist ein Arbeitnehmer-Rechtschutz dann nicht mehr nötig, dafür sollte aber der Arbeitgeber-Rechtschutz abgesichert werden, damit die Rechtschutzversicherung bei Streitigkeiten mit Mitarbeitern greift. Wird eine Immobilie nicht selbst bewohnt, sondern beispielsweise als Geldanlage erworben und dann vermietet, ist dies vom normalen Mietrechtsschutz nicht umfasst, sondern es muss der besondere Schutz einer fremdvermieteten Immobilie zusätzlich abgesichert werden. In jedem Fall sollte der Umfang der Rechtsschutzversicherung sehr genau untersucht und mit einem Versicherungsvertreter besprochen werden. Problematisch ist die Absicherung bestimmter Rechtsgebiete wie zum Beispiel des Familienrechts oder des Erbrechts. Eine Deckung für Klageverfahren auf diesen Rechtsgebieten wird von Rechtschutzversicherungen im Allgemeinen nicht angeboten. Einige Rechtsgebiete sind bei Rechtschutzversicherung ausgeschlossen: so ist zwar die Geltendmachung eigener Schadensersatzansprüche im allgemeinen vom „Privatrechtsschutz“ umfasst. Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen ist in aller Regel aber vom Rechtschutz ausgeschlossen. Insoweit wäre dann eine private Haftpflichtversicherung einschlägig. Besteht eine solche nicht, ist eine echte Versicherungslücke gegeben. Selbst, wenn das betroffene Rechtsgebiet grundsätzlich versichert ist, steht nicht in jedem Fall fest, dass die Kosten auch von der Rechtschutzversicherung übernommen werden. Über den Zeitpunkt, auf den dabei abzustellen ist, muss mit Rechtsschutzversicherung oft gestritten werden. Stellt ein Nachbar beispielsweise Ansprüche auf Entfernung einer nach seiner Sicht rechtswidrig errichteten Mauer oder eines Zauns, ist zu prüfen, wann denn die Mauer oder der Zaun errichtet wurden . |