"Einmal im Jahr darf man als Mieter laut feiern" - stimmt das wirklich?

Das ist - leider - ein weitverbreiteter Irrtum. Es gibt kein Recht darauf, einmal im Jahr - oder sogar einmal im Monat, wie bisweilen behauptet wird - eine laute Party ohne Rücksicht auf die Nachbarn zu feiern.

Ab 22 Uhr gilt die Nachtruhe und ab dann ist nur noch Zimmerlautstärke erlaubt.

Wenn man einmal über die Stränge schlägt, wird man aber im Zweifel noch keinen Ärger mit den Nachbarn und/oder dem Vermieter bekommen.
Passiert ein solcher Verstoß allerdings öfter, und stellt man sein Verhalten trotz Abmahung nicht ab, kann der Vermieter u.U. zur Kündigung berechtigt sein.

Wir empfehlen, eine Party gegenüber den Nachbarn anzukündigen und um Verständnis zu bitten. Dann dürfte selbst ein etwas lauteres Feiern folgenlos bleiben. Oder Sie laden die Nachbarn einfach mit zur Party ein!

 

 
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