Dies ist ein weit verbreiteter Rechtsirrtum.
Eine aktuelle Erkrankung schützt nicht davor, eine Kündigung hinsichtlich der Arbeitsstelle zu erhalten. Eine gewöhnliche und kurze Erkrankung kann allerdings nicht als Grund für die Kündigung herangezogen werden. Nur lange andauernde Krankheiten mit einer ungünstigen Zukunftsprognose können unter Umständen zu einer Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigen.
Liegt jedoch ein sonstiger Kündigungsgrund vor, der nichts mit einer Erkrankung zu tun hat, kann der Arbeitgeber sehr wohl seinem Arbeitgeber die Kündigung während dessen Erkrankung zustellen.
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