Es versteht sich von selbst, dass es absolute Priorität hat, die Unfallstelle abzusichern und etwaige Verletzte zu versorgen. Da nach unserer Erfahrung bei den meisten Verkehrsunfällen überwiegend glücklicherweise nur Blechschäden zu bedauern sind, wollen wir uns auf das richtige Verhalten nach einem Verkehrsunfall im Hinblick auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, in Bezug auf Bußgeldverfahren etc. konzentrieren.
Polizei hinzuziehen, wenn Gegner schuld ist Sollten Sie sich mehr oder weniger sicher sein, dass der Unfall durch den Unfallgegner verschuldet wurde, ist es sinnvoll, zumindest den Versuch zu unternehmen, die Polizei hinzuzuziehen. Auch, wenn von einem alleinigen Verschulden des Unfallgegners auszugehen ist, raten wir dazu, einen Rechtsanwalt mit der Unfallregulierung zu beauftragen – selbst dann, wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung bereits das alleinige Verschulden eingeräumt hat. Ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, ist übrigens zweitrangig, da die gegnerische Haftpflichtversicherung auch die Kosten des eigenen Rechtsanwalts des Geschädigten übernimmt. Zu den zu übernehmenden Kosten gehören auch diejenigen, die durch die Beauftragung eines KFZ-Sachverständigen zur Ermittlung der Schadenshöhe anfallen. Die Frage der Rechtsschutzversicherung ist allerdings unter Umständen insofern von Bedeutung, als dass bisweilen die Polizeibehörden eine Mitschuld annehmen und deswegen einen Bußgeldbescheid erlassen und gegen diesen dann vorgegangen werden muss. Würde man einen solchen Bußgeldbescheid widerspruchslos rechtskräftig werden lassen, wäre dies ein Argument für die gegnerische Haftpflichtversicherung, eine Mitschuld zu konstruieren und den Schadensumfang zu drücken.
Verhalten bei eigenem Verschulden Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie den Unfall – überwiegend - verschuldet haben, ist es natürlich nicht unbedingt empfehlenswert, auf der Hinzuziehung der Polizei zu bestehen. Weiter sollte man – selbst, wenn man sich für den Unfallverursacher hält – sich weder gegenüber dem Unfallgegner, noch der Polizei hierzu einlassen oder gar einräumen, den Unfall verursacht zu haben. Haben Sie den Unfall verursacht und kommen deswegen eigene Schadensersatzansprüche nicht in Betracht, benötigen Sie in aller Regel keinen eigenen Anwalt, da Ihre eigene Haftpflichtversicherung sich dann um die Regulierung des Unfalls kümmert und gegebenenfalls einen Anwalt beauftragt. Wir hoffen, insoweit einen ersten Überblick gegeben zu haben, was natürlich die Beratung im Einzelfall nicht ersetzen kann. |