Welche Rechte haben Verbraucher im Hinblick auf Umtausch, mangelhafte Ware, Gewährleistung etc.? Entgegen einer weitverbreiteten Annahme gibt es für Verbraucher, die Waren vor Ort in einem Ladenlokal oder Kaufhaus erwerben, kein generelles Rücktrittsrecht vom Vertrag. Gleichwohl gewähren viele Einzelhändler ihren Kunden vor Ort innerhalb gewisser Fristen aus Kulanz ebenfalls das Recht, gekaufte Waren zurückzugeben – teils gegen Bargelderstattung, teils gegen Aushändigung eines Gutscheins. Da die Geschäfte einen solchen Umtausch aber eben nur aus Kulanz gewähren, kann diese Kulanzgewährung bei reduzierter Ware natürlich auch einseitig vom Verkäufer ausgeschlossen werden. Dies ändert aber nichts an den zu Gunsten der Kunden bestehenden gesetzlichen Gewährleistungsrechten: auch reduzierte Ware muss selbst verständlich in einwandfreier Qualität verkauft werden. Ist die Ware also mangelhaft, kann der Käufer die Reparatur der fehlerhaften Ware verlangen oder auch die Ware zurückgeben und die Lieferung einer mangelfreien Ware verlangen. Schlägt beides fehl, kann dann zu guter Letzt auch vom Vertrag zurückgetreten und die Rückzahlung des Kaufpreises verlangt werden. Die letztere Variante dürfte diejenige sein, die die meisten Händler von vornherein freiwillig anbieten. |