Eigentlich sind die geltenden Regeln gar nicht so schwierig und das Wesentliche lässt sich leicht merken. So kann jeder Verkehrsteilnehmer dazu beitragen, Menschenleben zu retten. Jeder Autofahrer hat es auf der Autobahn schon einmal erlebt: der Verkehr wird dichter, gerät ins Stocken und schließlich bewegt man sich nur noch im Stop-and-Go-Tempo vorwärts oder es kommt sogar zum Stau mit längerem Stillstand. Die gesetzliche Grundlage für die Rettungsgasse bildet § 11, Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung. Aus dieser Vorschrift ergibt sich auch klar verständlich, dass bei nur zwei vorhandenen Fahrspuren die Rettungsgasse in der Mitte zwischen beiden Spuren zu bilden ist und bei drei Spuren zwischen der linken und der mittleren Spur. |