Die Rettungsgasse – das sollte jeder Autofahrer wissen

Eigentlich sind die geltenden Regeln gar nicht so schwierig und das Wesentliche lässt sich leicht merken. So kann jeder Verkehrsteilnehmer dazu beitragen, Menschenleben zu retten.

Jeder Autofahrer hat es auf der Autobahn schon einmal erlebt: der Verkehr wird dichter, gerät ins Stocken und schließlich bewegt man sich nur noch im Stop-and-Go-Tempo vorwärts oder es kommt sogar zum Stau mit längerem Stillstand.
Ist ein Unfall die Ursache, hört man über kurz oder lang hinter sich Sirenen von Polizei- oder Rettungsfahrzeugen, die möglichst schnell zur Unfallstelle vordringen müssen.
Spätestens jetzt kommt es entscheidend darauf an, dass eine Rettungsgasse gebildet wird. Streng genommen müsste diese sogar bereits beim Stocken des Verkehrs entstehen, da in einem Stau die Autos häufig so dicht hintereinander stehen, dass das Bilden der Rettungsgasse dann nur noch schwer möglich ist. Dies gilt besonders für LKW, die generell mehr Platz zum Rangieren benötigen.

Die gesetzliche Grundlage für die Rettungsgasse bildet § 11, Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung.

Aus dieser Vorschrift ergibt sich auch klar verständlich, dass bei nur zwei vorhandenen Fahrspuren die Rettungsgasse in der Mitte zwischen beiden Spuren zu bilden ist und bei drei Spuren zwischen der linken und der mittleren Spur.
Es versteht sich von selbst, dass die Rettungsgasse nur von Einsatzfahrzeuge genutzt werden darf und nicht etwa von Motorradfahrern oder sogar PKW-Fahrern, die es eilig haben.

 
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