Aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 15.04.2015, Az. VIII ZR 80/14 stärkt Käuferrechte bei Gebrauchtwagen. Gegenstand der Entscheidung war der Kaufvertrag über ein 13 Jahre altes Fahrzeug mit einer Laufleistung von rund 144.000 km zu einem Preis von 5.000,00 €. Als die Käuferin am nächsten Tag mit dem Fahrzeug dann zu ihrem Wohnort zurück fuhr, versagte mehrfach der Motor und es stellte sich eine erhebliche Korrosion an den Bremsleitungen heraus. Die Käuferin erklärte daraufhin die Anfechtung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung und hilfsweise noch den Rücktritt vom Vertrag. Der Bundesgerichtshof hatte sich nun mit der Frage zu beschäftigen, ob in einem derartigen Fall dem Verkäufer nicht – wie im Kaufrecht grundsätzlich vorgeschrieben – zunächst die sogenannte Nacherfüllung, also in diesem Fall die Reparatur, ermöglicht werden muss. |