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Karl-Georg StümperFelix Finsterer
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Raiffeisenbrücke Neuwied
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Schloss Neuwied
![]() Die klagende Partei im Rechtsstreit war von Geburt an intergeschlechtlich/zweigeschlechtlich sowie schwerbehindert und begehrte Schadensersatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wegen einer vermeintlichen Diskriminierung. Das Landesarbeitsgericht erteilte dieser Ansicht allerdings eine Abfuhr und stellte fest, dass mehrgeschlechtliche Menschen durch das sogenannte „Gendersternchen“ nicht benachteiligt würden. Denn die Verwendung des „*“ diene ja gerade einer diskriminierungsfreien Sprache in Bezug auf das Geschlecht. |