Ab dem heutigen Dienstag, 28.04.2020, gilt die schon länger angekündigte Verschärfung der Straßenverkehrsordnung. Bezüglich der Geschwindigkeitsüberschreitung wurde die Grenze, ab der ein Fahrverbot verhängt wird, ganz erheblich herabgesetzt. Zur Verdeutlichung: fährt man innerhalb einer Ortschaft in einer 30er-Zone 51 km/h oder schneller, zieht dies bereits ein Fahrverbot nach sich. Auch die Geldbußen für Geschwindigkeitsverstöße wurden erhöht. Beispielsweise fällt ab einer innerörtlichen Überschreitung von 16 km/h ein Bußgeld von 70,00 € an statt bisher 35,00 €. An den Grenzen für Punkte in Flensburg hat sich hingegen nichts geändert: ab einer Überschreitung von 21 km/h innerorts wie außerorts wird ein Punkt verhängt. |