Neue Bußgeldverordnung – erhebliche Verschärfungen!

Ab dem heutigen Dienstag, 28.04.2020, gilt die schon länger angekündigte Verschärfung der Straßenverkehrsordnung.

Bezüglich der Geschwindigkeitsüberschreitung wurde die Grenze, ab der ein Fahrverbot verhängt wird, ganz erheblich herabgesetzt.
Innerorts genügt nun bereits eine Überschreitung von nur 21 km/h (statt vorher 31 km/h) und außerorts von 26 km/h (statt vorher 41 km/h) zur Verhängung eines einmonatigen Fahrverbots.

Zur Verdeutlichung: fährt man innerhalb einer Ortschaft in einer 30er-Zone 51 km/h oder schneller, zieht dies bereits ein Fahrverbot nach sich.

Auch die Geldbußen für Geschwindigkeitsverstöße wurden erhöht. Beispielsweise fällt ab einer innerörtlichen Überschreitung von 16 km/h ein Bußgeld von 70,00 € an statt bisher 35,00 €.

An den Grenzen für Punkte in Flensburg hat sich hingegen nichts geändert: ab einer Überschreitung von 21 km/h innerorts wie außerorts wird ein Punkt verhängt.
Ab einer Überschreitung von 31 km/h innerorts und 41 km/h außerorts werden zwei Punkte verhängt

 
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