Viele benutzen die Hupe ihres Fahrzeugs ohne weiter nachzudenken, zum Beispiel dann, wenn der Vordermann nicht schnell genug bei Grün losfährt, um einen Bekannten am Straßenrand zu grüßen oder gar bei der Teilnahme an einem Autocorso nach einem Fußballspiel. § 16 StVO ist da sehr eindeutig: gehupt werden darf außerhalb geschlossener Ortschaften zum Ankündigen eines Überholmanövers und ansonsten – also insbesondere innerorts – nur in Gefahrensituationen. Hupt man dennoch in Fällen, die von der Straßenverkehrsordnung nicht vorgesehen sind, sind die drohenden Sanktionen allerdings gering: Punkte in Flensburg gibt es für einen Verstoß nicht. Die Polizei kann allenfalls - sehr überschaubare - Bußgelder verhängen, tut in aller Regel aber nicht einmal das. Dennoch sollte aus Rücksicht auf die übrigen Verkehrsteilnehmer nicht leichtfertig von der Hupe Gebrauch gemacht werden. |