Wozu ist die Autohupe da?

Viele benutzen die Hupe ihres Fahrzeugs ohne weiter nachzudenken, zum Beispiel dann, wenn der Vordermann nicht schnell genug bei Grün losfährt, um einen Bekannten am Straßenrand zu grüßen oder gar bei der Teilnahme an einem Autocorso nach einem Fußballspiel.
Doch wie ist der Gebrauch eines „Schallzeichens“ - so die offizielle Bezeichnung der Straßenverkehrsordnung – eigentlich gesetzlich geregelt?

§ 16 StVO ist da sehr eindeutig: gehupt werden darf außerhalb geschlossener Ortschaften zum Ankündigen eines Überholmanövers und ansonsten – also insbesondere innerorts – nur in Gefahrensituationen.
Setzt beispielsweise ein vor Ihnen fahrendes Fahrzeug plötzlich zurück, um in eine Parklücke einzufahren und übersieht Sie dabei, dürfen Sie selbstverständlich hupen, um möglicherweise noch einen Unfall zu vermeiden. Ebenso darf gehupt werden, um einen Fußgänger zu warnen, der unachtsam auf die Fahrbahn läuft.
Um aber das als unrichtig empfundene Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer zu kritisieren – zum Beispiel das verspätete Losfahren an der Ampel – ist ein Hupsignal nicht erlaubt.

Hupt man dennoch in Fällen, die von der Straßenverkehrsordnung nicht vorgesehen sind, sind die drohenden Sanktionen allerdings gering: Punkte in Flensburg gibt es für einen Verstoß nicht. Die Polizei kann allenfalls - sehr überschaubare - Bußgelder verhängen, tut in aller Regel aber nicht einmal das.

Dennoch sollte aus Rücksicht auf die übrigen Verkehrsteilnehmer nicht leichtfertig von der Hupe Gebrauch gemacht werden.

 
stfi-neuw 2024-11-23 wid-9 drtm-bns 2024-11-23