Bevor in Deutschland die relativ „pflegeleichte“ Unternehmergesellschaft, kurz „UG“ eingeführt wurde, erfreute sich bei Unternehmensgründern eine „Ltd.“ nach englischem Recht großer Beliebtheit: minimales Stammkapital bei sehr unkomplizierter und schneller Gründung. Dennoch war die Haftung auf das geringe Stammkapital beschränkt. Die Vorteile einer deutschen GmbH konnten also mit den Vorteilen einer Ltd. kombiniert werden, ohne über ein Startkapital von mindestens 25.000 € verfügen zu müssen. Auch nach Einführung der deutschen UG mit einem zu Beginn ebenfalls sehr geringen Stammkapital hatte eine Ltd. entscheidende Vorteile: es blieb bei dem einmal gezahlten minimalen Stammkapital, während bei einer UG ein Teil der Gewinne mit dem Ziel „angespart“ werden muss, die Gesellschaft dann später in eine echte GmbH umzuwandeln. Der juristisches Sitz einer Ltd. ist allerdings in Großbritannien, nur der sog. Verwaltungssitz befindet sich an der eigentlichen Firmenanschrift in Deutschland. Eine Praxistipp wäre, über eine Sitzverlegung der Limited von Großbritannien nach Irland – auch dort existiert diese Rechtsform – nachzudenken, da Irland EU-Mitglied bleibt. |