Das Oberlandesgericht Oldenburg (Urteil vom 26.10.2017 - Az. 1 U 60/17) hatte einen Fall zu entscheiden, in dem ein Autofahrer sein Fahrzeug stark abbremste um dann - ohne zu blinken - in seine Hauseinfahrt einzubiegen. Allerdings konnten sowohl das direkt hinter ihm fahrende Fahrzeug als auch ein zweites, dahinter fahrendes Fahrzeug rechtzeitig bremsen. Dem Fahrer des Fahrzeugs, das als drittes in der Kolonne fuhr, gelang dies allerdings nicht und es fuhr auf das zweite Fahrzeug auf. Auch das Oberlandesgericht verkennt nicht, dass grundsätzlich der sogenannte Beweis des ersten Anscheins dafür spricht, dass der Fahrer eines auffahrenden Fahrzeuges keinen ausreichenden Sicherheitsabstand eingehalten hat und/oder zu schnell unterwegs war etc. und deswegen für den Unfall verantwortlich ist. Allerdings kam das Gericht zum Ergebnis, dass dem Auffahrenden hier nur 2/3 der Schuld aufzuerlegen seien und der Abbremsende zu 1/3 haften müsse. Fazit: Im Zweifel trifft tatsächlich den Auffahrenden die alleinige oder jedenfalls die Hauptschuld. Ausnahmen können nur dann gelten, wenn das Abbremsen des Vordermannes völlig unmotiviert und grundlos erfolgt. |